Diese Richtlinie gilt für OEM-, ODM-, Großhandels- und kundenspezifische Bestellungen und soll Produktqualitätsstandards, Haftungsumfang und Kundendienstverfahren festlegen.
1. Produktqualitätsstandards
Das Unternehmen führt Produktion und Inspektion auf der Grundlage interner Qualitätskontrollsysteme durch, einschließlich Rohstoffinspektion, In-Prozess-Inspektion, Endproduktinspektion und Inspektion vor dem Versand. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, müssen die Produktabnahmestandards international anerkannten Probenahmestandards entsprechen, einschließlich AQL 2.5 für größere Mängel und AQL 4.0 für geringfügige Mängel. Kunden können auch externe Prüfstellen mit der Prüfung beauftragen.
2. Konsistenz zwischen Mustern und Massenproduktion
Vom Kunden bestätigte, freigegebene Muster dienen als „Goldmuster“ für die Massenproduktion. Unter normalen Produktionsbedingungen müssen Massenware mit dem genehmigten Muster übereinstimmen. Wenn aus fertigungstechnischen Gründen eine wesentliche Abweichung zwischen der Massenproduktion und dem genehmigten Muster festgestellt wird, stellt das Unternehmen angemessene Lösungen bereit, einschließlich Ersatz, Nacharbeit oder Entschädigung.
3. Produktgarantie
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gewährt das Unternehmen eine Garantiezeit von zwölf (12) bis vierundzwanzig (24) Monaten ab Versanddatum. Die Garantie deckt Herstellungsfehler, Klingenbruch, der nicht durch menschliche Faktoren verursacht wurde, und strukturelle Probleme wie Lockerung oder Ablösung des Griffs aufgrund von Produktionsfehlern ab. Die Garantie deckt keine unsachgemäße Verwendung, vorsätzliche oder versehentliche Beschädigung, falsche Wartung oder Schäden ab, die durch anormale chemische oder Umweltbedingungen verursacht werden.
4. Kundendienst-Reklamationsverfahren
Im Falle eines Qualitätsproblems muss der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit relevante Nachweise vorlegen, einschließlich einer Problembeschreibung, Fotos oder Videos sowie Chargen- oder Bestellinformationen. Nach Erhalt der vollständigen Dokumentation führt das Unternehmen eine technische Bewertung durch und bietet Lösungen einschließlich Ersatz, Neuproduktion, teilweiser Rückerstattung oder Bestellgutschrift.
5. Transporthaftung
Das Risiko der Warenübertragung erfolgt gemäß den zwischen beiden Parteien vereinbarten Incoterms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf EXW, FOB, CIF und DDP. Die Schadensregulierung wegen Transportschäden richtet sich nach den jeweiligen Handelsbedingungen und dem Versicherungsschutz.
6.
Richtlinien für die Rückerstattung oder den Abzug von Mustergebühren unterliegen der endgültigen Vereinbarung zwischen beiden Parteien und können je nach Projekt variieren.